(Update vom 02. Februar 2025: Verbot von KI-Systemen mit inakzeptablem Risiko und Inkrafttreten der Anforderungen für AI Literacy).
Künstliche Intelligenz hat viele Bereiche und Industrien nachhaltig verbessert – so zum Beispiel das Gesundheitswesen, die Produktion oder Bildung. Dennoch birgt der Einsatz von KI viele Risiken und kann unfaire oder unbeabsichtigte Folgen sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft mit sich bringen. Diese reichen von sozialer Manipulation bis hin zur Stärkung gesellschaftlicher Vorurteile und sozioökonomischer Ungleichheiten.
Um solche Risiken zu minimieren, schädliche Ergebnisse zu verhindern und die Sicherheit und Transparenz von KI-Systemen zu gewährleisten, führte die Europäische Union im Sommer 2024 eine umfassende Gesetzgebung mit der Bezeichnung „Gesetz über Künstliche Intelligenz“ ein (im Folgenden als „EU AI Act“ bezeichnet).
Der EU AI Act wurde am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, und trat am 2. August 2024 in Kraft. Ab Februar 2025 werden die ersten Bestimmungen für Unternehmen verpflichtend. Weitere wichtige Regelungen folgen in den darauffolgenden Monaten, bis das gesamte Gesetz, mit Ausnahme bestimmter Hochrisiko-KI-Systeme, ab dem 1. August 2026 anwendbar ist.
Mit dem Inkrafttreten des AI Acts und seiner Überführung in verbindliches EU-Recht müssen Unternehmen, die KI-basierte Systeme entwickeln und einsetzen, verstehen, wie sie die Anforderungen des EU AI Acts einhalten können, um rechtliche Konsequenzen und hohe Geldstrafen zu vermeiden.
In diesem Beitrag erhalten Sie einen umfassenden Überblick über den Zeitplan zur Einführung der neuen Regelungen.
Das EU AI Act ist die erste umfassende kontinentale Gesetzgebung zu Künstlicher Intelligenz der Welt. Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, dass KI-Systeme sicher und transparent sind und die Verbraucher in der EU keinen Risiken ausgesetzt werden. Bei der Verfolgung dieser Ziele erkennt der EU-AI-Act-Gesetzestext auch die Notwendigkeit an, Innovation und Investitionen im KI-Sektor zu fördern, und versucht, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen diesen Zielen herzustellen.
Daher verfolgt der EU-AI-Act-Gesetzestext einen risikobasierten Ansatz zur Regulierung von KI-Systemen und klassifiziert die A.I.-Systeme in vier verschiedene Kategorien:
Je nach Risikokategorie wird ein KI-System automatisch verboten oder unterliegt weniger strengen oder strengeren Auflagen.
Ab heute, dem 02. Februar, tritt Artikel 4 des EU AI Acts zur KI-Literacy in Kraft. Dieser Artikel gilt für Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, vertreiben oder betreiben. Demnach sind sie dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden und externen Dienstleister, die an der Planung, Implementierung oder Nutzung von KI-Systemen beteiligt sind, in der sicheren Handhabung dieser Systeme sowie in der Einhaltung gesetzlicher und ethischer Anforderungen geschult werden. Um rechtliche und ethische Anforderungen zu erfüllen und Haftungsrisiken zu minimieren, sollten Unternehmen daher proaktiv in den Ausbau ihrer Daten- und KI-Kompetenzen investieren. Da der AI Act jedoch keine genauen Vorgaben zu Umfang oder Inhalten der Schulungen gibt, kann dessen Einhaltung verwirrend sein.
Im Rahmen unseres Academy Programms bieten wir Ihnen spezialisierte Weiterbildungen zum sicheren Umgang mit KI-Systemen gemäß Artikel 4 des EU AI Acts an. Unser Academy-Programm bietet kompakte Schulungen für Endnutzer*innen sowie spezialisierte Experten-Trainings zur technischen Implementierung. So können wir Sie dabei unterstützen, eine solide Grundlage für regelkonformes Handeln mit KI-Systemen zu schaffen und zugleich die erfolgreiche und verantwortungsvolle Nutzung von KI in der gesamten Belegschaft zu fördern.
Der EU AI Act soll alle Parteien erfassen, die bei der Entwicklung, der Einführung, dem Verkauf, dem Vertrieb und der Nutzung von KI-Systemen, die den Verbrauchern in der EU zur Verfügung gestellt werden, eine Rolle spielen. Artikel 1 des AI Acts legt fest, dass Bereitsteller, Produkthersteller, Importeure, Händler und Anbieter von KI-Systemen unter das europäische KI-Gesetz fallen können.
Insbesondere würde der EU AI Act auch für Organisationen gelten, die außerhalb der Europäischen Union ansässig sind, wenn sie KI-Systeme an EU-Verbraucher liefern.
Außerdem legt der EU AI Act keine Umsatz- oder Nutzerschwelle für die Anwendbarkeit des KI-Gesetzes fest. Daher sollten alle Organisationen die neuen Verpflichtungen berücksichtigen und sich beraten lassen, ob ihre KI-Systeme unter den EU AI Act fallen.
Was die Ausnahmen betrifft, so schließt das Gesetz Folgendes vom Anwendungsbereich aus:
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Da der European AI Act für Anbieter, Bereitsteller, Vertreiber und Importeure von KI-Systemen gilt, ist es wichtig zu bestimmen, ob ein bestimmtes Werkzeug oder eine bestimmte Dienstleistung unter die Definition eines KI-Systems fällt.
Artikel 3 des Entwurfs des AI Acts beschreibt KI-Systeme als „ein maschinengestütztes System, das so konzipiert ist, dass es mit unterschiedlichem Grad an Autonomie arbeitet und das nach der Bereitstellung Anpassungsfähigkeit zeigen kann und das für explizite oder implizite Ziele aus den Eingaben, die es erhält, ableitet, wie es Ausgaben wie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen generieren kann, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können;“.
Diese Definition deckt ein breites Spektrum von KI-Systemen wie biometrische Identifikationssysteme und Chatbots ab, schließt aber einfache Softwareprogramme nicht ein.
Nach dem EU AI Act gibt es vier verschiedene Risikokategorien für KI-Systeme, und je nach Kategorie unterliegen Sie unterschiedlichen Verpflichtungen.
Kategorie 1: Unannehmbares Risiko
In Artikel 5 des KI-Gesetzes sind die Praktiken der künstlichen Intelligenz aufgeführt, die automatisch verboten sind. Daher sollte eine Organisation diese verbotenen KI-Systeme nicht einsetzen, bereitstellen, in Verkehr bringen oder verwenden. Dazu gehören:
Kategorie 2: Hohes Risiko
KI-Systeme mit hohem Risiko sind in Anhang III des KI-Gesetzes aufgeführt und umfassen KI-Systeme, die in den Bereichen Biometrie, kritische Infrastrukturen, Bildung, Beschäftigung und Strafverfolgung eingesetzt werden, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.
KI-Systeme mit hohem Risiko sind nicht verboten, aber sie erfordern die Einhaltung strenger Auflagen. Artikel 29 des AI Acts erlegt Ihnen die folgenden Verpflichtungen auf, wenn Sie ein KI-System mit hohem Risiko einsetzen oder verwenden:
Kategorie 3: Begrenztes Risiko
Diese Kategorie umfasst weniger risikoreiche KI-Systeme wie Chatbots und Deepfake-Generatoren, für die im Gegensatz zur Hochrisikokategorie weniger strenge Verpflichtungen gelten. Wenn Sie ein KI-System dieser Kategorie einsetzen, bereitstellen oder verwenden, müssen Sie die Nutzer darüber informieren, dass sie mit einem KI-System interagieren, und außerdem alle Audio-, Video- und Fotoaufnahmen als von KI generiert kennzeichnen.
Kategorie 4: Minimales Risiko
KI-Systeme dieser Kategorie sind mit keinerlei Verpflichtungen verbunden und umfassen Systeme wie Spam-Filter und Empfehlungssysteme.
Der EU-Gesetzesentwurf wird am 2. August 2026, zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten anwendbar sein. Nach der Verabschiedung des EU AI Acts durch das Europäische Parlament im April 2024 trat das KI-Gesetz am 2. August 2024 nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel:
So wird zum Beispiel die Vorschrift über das Verbot von KI-Systemen mit inakzeptablem Risiko nach 6 Monaten (2. Februar 2025) in Kraft treten.
Darüber hinaus werden die Verpflichtungen in Bezug auf KI-Systeme mit hohem Risiko erst nach 36 Monaten (2. August 2027) in Kraft treten, was den Unternehmen zusätzliche Zeit zur Vorbereitung gibt.
Die Strafen für die Nichteinhaltung des KI-Gesetzes richten sich nach dem konkreten Verstoß sowie nach dem Grad und der Art der Nichteinhaltung.
Bei verbotenen KI-Systemen können die Geldbußen bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des Jahresumsatzes betragen. Wer falsche Angaben macht, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1,5 % seines Jahresumsatzes belegt werden.
Datum | Meilenstein |
---|---|
21. April 2021 | EU-Kommission schlägt den AI Act vor |
6. Dezember 2022 | EU-Rat nimmt einstimmig die allgemeine Ausrichtung des Gesetzes an |
9. Dezember 2023 | Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und die Ratspräsidentschaft einigen sich auf die endgültige Fassung |
2. Februar 2024 | EU-Ministerrat billigt einstimmig den Gesetzentwurf über den EU AI Act |
13. Februar 2024 | parlamentarischen Ausschüsse billigen den Gesetzesentwurf |
13. März 2024 | EU-Parlament billigt den Gesetzentwurf |
12. Juli 2024 | Veröffentlichung des Gesetzes im Amtsblatt der Europäischen Union |
2. August 2024 | EU AI Act tritt in Kraft & Start der 24-monatigen Übergangsphase |
2. Februar 2025 | Verbot von KI-Systemen mit inakzeptablem Risiko und Inkrafttreten der Anforderungen für AI Literacy (Kapitel 1 & 2) |
2. August 2025 | Inkrafttreten von Governance-Regeln und Verpflichtungen für GPAI-Anbieter, sowie von Regelungen zu Benachrichtigungen an Behörden und Geldstrafen (Kapitel 3, 5, 7, 12 & Artikel 78) |
2. August 2026 | Ende der 24-monatigen Übergangsphase. Verpflichtungen für Hochrisiko KI-Systeme treten in Kraft (Artikel 6(2) & Annex III) |
2. August 2027 | Verpflichtungen für Hochrisiko KI-Systeme als Sicherheitskomponente treten in Kraft (Artikel 6(1) und der gesamte EU AI Act findet Anwendung |
EU AI Act Zeitplan (Stand: Februar 2025)
Das Europäische Parlament hat am 13. März 2024 über den AI Act abstimmt und diesen angenommen. Nach der Verabschiedung durch das Parlament und nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union tritt das Gesetz am 2. August 2024 in Kraft.
In Anbetracht der Tatsache, dass das kommende europäische KI-Gesetz wahrscheinlich viele verwendete KI-Systeme abdecken wird und für Bereitsteller, Importeure, Anbieter und Organisationen gilt, sollten diese sich zeitnah mit dem EU AI Act und seinen Verpflichtungen vertraut machen.
So ist es beispielsweise von entscheidender Bedeutung, dass Organisationen über ein detailliertes und aktuelles Verzeichnis aller von ihnen verwendeten KI-Systeme verfügen und die spezifischen Verpflichtungen für jede einzelne Risikokategorie genau kennen.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei der Erstellung, Überwachung und Dokumentation zu helfen. Unser AI-Governance-Team freut sich auf Ihre Anfrage.
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